Der Ortsbeauftragte

Der Ortsbeauftragte (OB) ist der Dienststellenleiter des THW-Ortsverbandes. Er leitet ihn in eigener Verantwortung.  

Oberstes Ziel seiner Arbeit ist die Sicherstellung der Einsatzbereitschaft seiner ihm unterstellten Einheiten und des Ausbildungsstandes seiner Helfer. Im Einsatzfall ist er der Ansprechpartner für die Gefahrenabwehrbehörden und sonstigen Bedarfsträger im Zuständigkeitsbereich seines Ortsverbandes.

Seine Tätigkeit ist von repräsentativen Aufgaben geprägt.  

Bei der Erfüllung seiner Aufgaben wird er durch den OV-Stab und die Einheitsführer unterstützt. 

 

Karsten Köhler Dienststellungskennzeichen Ortsbeauftragter Karsten Köhler

Ortsbeauftragter

E-Mail: karsten.koehler(at)thw-schwabmuenchen.de

Seine Tätigkeiten:

Organisation:

  • Gestaltung und Überwachung des Dienstbetriebes im OV
  • Aufgabenstellung an die Einheiten sowie Einteilung der Helfer im Zusammenwirken mit den Einheitsführern
  • Beantragung der Berufung und Abberufung von Mitgliedern des OV-Stabes und der Einheitsführer gemäß den Be- und Abberufungsrichtlinien
  • Berufung und Abberufung von Unterführern und Funktionsträgern
  • Berufung der Mitglieder und Vorsitz im Ortsausschuss, Durchführung der Sitzungen
  • Bearbeitungspflicht der Verfügungen
  • Weitergabe von Informationen und Weisungen an Führungskräfte / Funktionsträger
  • Zusammenarbeit und Kontaktpflege mit anderen Organisationen, Behörden und sonstigen Stellen
 

Verwaltungsangelegenheiten:

  • Mitwirkung bei der Bewirtschaftung der Jahresbeträge des Ortsverbandes
  • Nachweis des Material- und Helferbestandes für den OV
  • Überwachung und Herstellung der Einsatzbereitschaft nach Dienstveranstaltungen
  • Mitwirkung bei Beschaffungen sowie bei Unterkunftsangelegenheiten
  • Erteilung von Fahraufträgen gemäß Fahrzeug-Dienstanweisung
  • Mitwirkung bei der Bearbeitung von Schadensangelegenheiten und Unfällen
 

Helferangelegenheiten und Öffentlichkeitsarbeit:

  • Aufnahme des Helfers
  • Einleitung der Helfersprecherwahl
  • Zusammenarbeit mit dem Helfersprecher
  • Anträge für Ehrungen und Auszeichnungen
  • Jugendarbeit und Jugendförderung
  • Helferbetreuung und Kameradschaftspflege
  • Allgemeine Öffentlichkeitsarbeit des OV, Kontaktpflege mit den Medien
 

Einsatz und Ausbildung:

  • Erstellung und Festlegung von Alarmplänen
  • Festlegung von Dienst- und Ausbildungsplänen
  • Verantwortung für die erforderliche Ausbildung der Führungskräfte
  • Unterrichtung der örtlich zuständigen Stellen über die Einsatzmöglichkeiten des THW
  • Anordnung von Hilfeleistungen und Einsätzen
  • Organisatorischer Leiter bei THW-Einsätzen in seinem Zuständigkeitsbereich
  • Berufung des Leiters der THW-Führungsstelle auf OV-Ebene
  • Information der Regionalstelle bei Einsätzen des OV
  • Einsatz von Einheiten bei Großschadensereignissen auf Weisung der RSt bzw. Dienststelle des LB
  • Sicherstellung und Überwachung der Einhaltung der UVV