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Wie und wann man das THW anfordern kann
Was macht der Fachberater?
Bei nicht alltäglichen Einsatzlagen ist es Aufgabe des Fachberaters, die Situation zu bewerten und mögliche Einsatzoptionen des THW anzubieten.
Wer kann den Fachberater alarmieren?
Der Fachberater ist Schnittstelle zwischen Anforderer und THW. Daher können Polizei, Feuerwehr, Hilfsorganisationen, öffentliche Verwaltungen und private Bedarfsträger (z. B. Betreiber kritischer Infrastrukturen) seine Unterstützung anfordern.
Wann kann er alarmiert werden?
Bei großen oder komplexen Lagen, die über das übliche Maß hinausgehende technische oder logistische Herausforderungen mitbringen, kann die Hinzuziehung eines THW-Fachberaters sinnvoll sein.
Beispiele für THW-Einsatzoptionen
Technische Hilfe - Gebäudeschäden
- Einsatz des Baufachberaters zur Schadensbeurteilung
- Abstütz- und Sicherungsmaßnahmen an Gebäuden, Ingenieursbauwerken sowie deren Niederlegung
- Eigentumssicherung klein- und großflächig
- Notstromversorgung von Gebäuden
sonstige technische Hilfe
- Hochwasserhilfe mittels Klein- und Großpumpen
- Sandsacklogistik (inkl. vorgehaltener Reserve)
- Verkehrsunfälle: Ladungsbergung bei LKW-, Zug- und Flugzeugunglücken, Beräumung der Einsatzstelle
- Vermissten- und Verschüttetensuche
- Beseitigen von Windbruch nach Unwettern
- Vordringen zu Verschütteten
Brand
- Stromversorgung / Ausleuchten der Einsatzstelle
- Unterstützung bei der Löschwasserver- und entsorgung mittels Pumpen und Auffangbehältern sowie Bau von Wasserförderstrecken
- Baumaschineneinsatz (Beräumen und Vordringen)
- Mitwirkung bei der Evakuierung, Bergung, Sicherung
ABC/CBRN
- Unterstützung im Atemschutzeinsatz
- Errichtung/Betrieb einer Fahrzeugdekontamination
Sonstiges
- Eigenständiges Führen von Einsatzabschnitten, z. B. Bereitstellungsräume
- Unterstützung beim technischen Betrieb von Behandlungsplätzen
Kommt der Fachberater auch automatisch?
Der Fachberater wird bei folgenden Stichworten automatisch mitalarmiert:
- Brand 5, 6, 7, 8
- Brand Tunnel
- THL Bombenfund
- THL Gebäudeeinsturz
- THL 5
- THL VU Flugzeug 1 und 2
- THL VU Zug
Optional (explizite Anforderung des Einsatzleiters erforderlich. Ausdruck auf dem Alarmfax beachten!)
Brand Wald - THL Bombendrohung
- THL 4
- ABC Brand
- ABC THL ABC
- ABC Explosion
Entstehen Kosten für einen THW-Einsatz?
Das THW ist grundsätzlich, wie andere Behörden auch, dazu verpflichtet, seine Kosten gegenüber einem Begünstigten abzurechnen. Hierbei gibt es jedoch ein paar Besonderheiten.
Seit Inkrafttreten des neuen THW-Gesetz im Mai 2020 sind die THW-Einsätze für die Gefahrenabwehrbehörden grundsätzlich kostenlos (Anforderungen im Rahmen der Amtshilfe, z. B. bei einem Brand, bei einer technischen Hilfeleistung oder Ähnlichem), wenn kein Erstattungsanspruch gegeben ist (z. B. weil Pflichtaufgabe der Feuerwehr)
Die Anforderung des Fachberaters ist immer kostenlos!
Sollte die Gefahrenabwehrbehörde gegenüber einem Begünstigten Abrechnen können und dies auch tun, so wird auch das THW die entstandenen Kosten direkt bei dem Begünstigten (z. B. Schadenverursacher) geltend machen.
Die Abrechnung erfolgt zu fairen Sätzen nach der THW-Abrechnungsverordnung.
Alarmierung
Der Fachberater wird über die ILS Augsburg per Funkmelder alarmiert.
Telefon: 0821 32437610
(Notfall: 112)
Funk: TMO: ILS_A_AG
Ruf: "Leitstelle Augsburg"
Stichwort: Fachberater THW Schwabmünchen
Schleife: 23590